Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 1. Januar 2019


1. Kartenreservierung /-zahlung/-versand, Einlösen von Gutscheinen


1.1 Stornierung von Kartenreservierungen

Jede Kartenreservierung ist als verbindlich anzusehen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die

Stornierung von Karten.


1.2. Zahlungsarten

Über die Internetseiten von NOLTES THEATER und NOLTES CULTURE LOUNGE bestellte Karten können

standardmäßig nur durch Überweisung bezahlt werden.

Bankdaten und Verwendungszweck werden mit der Reservierungsbestätigung per Email übermittelt.


1.3 Kartenversand

Karten werden an der Abendkasse ausgehändigt oder als Reservierungsbestätigung elektronisch

per Email zugestellt. Eine Zustellung auf dem Postweg erfolgt nicht.


1.4 Einlösen von Gutscheinen

Wenn Sie Gutscheine einlösen möchten, beantworten Sie bitte die per Mail zugesandte

Reservierungsbestätigung mit Nennung der Anzahl der Gutscheine und des Werts der einzelnen

Gutscheine. Sie erhalten dann von uns eine neue Reservierungsbestätigung, in der die Gutscheine

berücksichtigt sind. Die Gutscheine müssen an der Abendkasse am Tag der Veranstaltung gegen die

Eintrittskarten eingetauscht werden. Werden die Gutscheine nicht an der Abendkasse vorgelegt,

muss der Wert des Gutscheins in bar an der Abendkasse entrichtet werden. Der Gutschein kann dann

zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden.


1.5 Verlust von Eintrittskarten oder Gutscheinen

Bei Verlust oder Nichtinanspruchnahme von Eintrittskarten oder Gutscheinen wird kein Ersatz

geleistet.


2. Absage, Terminverlegung, Verlegung des Veranstaltungsortes oder Abbruch einer

Veranstaltung


2.1 Absage aus Eigenverschulden des Veranstalters

Bei Absage einer Veranstaltung auf Grund des Eigenverschuldens des Veranstalters werden die

Karten bis zu 14 Tage nach dem Veranstaltungstermin zurückgenommen. Die Erstattung erfolgt in

Form von Gutscheinen.


2.2 Terminverlegung

Kommt es zu einer Terminverlegung innerhalb der laufenden Saison, behalten die Karten ihre

Gültigkeit. Ein Erstattungs- oder Umtauschanspruch besteht in diesem Fall nicht.


2.3 Verlegung des Veranstaltungsortes

NOLTES THEATER behält sich vor, den Veranstaltungsraum innerhalb

einer Gemeinde, einer Stadt,.. für eine Veranstaltung zu wechseln. Z.B. auf Grund höherer Gewalt

(z.B. Schlechtwetter bei Freichlichtveranstaltungen) oder gesteigerter Nachfrage. Ein

Rechtsanspruch auf die Stornierung von bereits reservierten Karten besteht in diesem Fall nicht.


2.4 Absage und Abbruch aufgrund höherer Gewalt

Bei Absage oder Abbruch einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Streik, Stromausfall,

Naturkatastrophe, angeordnete Schließung z. B. im Pandemiefall, o. ä.) wird keine Erstattung und

kein Ersatz gewährt.


3. Besuch von Veranstaltungen


3.1 Allgemeines

Aufzeichnungen von Veranstaltungen in Ton und Bild sind nicht zulässig. Sonderregelungen gelten

für angemeldete Vertreter der Presse. Mobiltelefone müssen während der Vorstellung ausgeschaltet

sein. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.


3.2 Garderobe

Für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände haftet der Veranstalter nicht.


3.3 Nacheinlass

Es besteht kein Anspruch, nach Veranstaltungsbeginn noch Zugang zur Veranstaltung zu erhalten.

Das Einlasspersonal wird sich aber darum bemühen, in der Pause oder in Zwischenakten den Einlass

zu ermöglichen. Es besteht dann jedoch kein Anspruch auf einen Sitzplatz.


3.4 Veranstaltungen unter freiem Himmel

Bei witterungsbedingten Beeinträchtigungen der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf

Erstattung des Kartenpreises. Dies gilt auch bei einem eventuellen witterungsbedingten Abbruch

oder vorzeitiger Beendigung.


3.5 Hausrecht

Im Rahmen der Ausübung des Hausrechtes ist das NOLTES THEATER berechtigt, Besucher bei

Störungen einer Veranstaltung des Hauses zu verweisen.


4. Haftung

Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


5. Salvatorische Klausel

Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Soweit Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen

unwirksam sind, treten an ihre Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen bleibt der Vertrag

wirksam.


6. Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der BRD. Erfüllungsort und