Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 1. Januar 2019
1. Kartenreservierung /-zahlung/-versand, Einlösen von Gutscheinen
1.1 Stornierung von Kartenreservierungen
Jede Kartenreservierung ist als verbindlich anzusehen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die
Stornierung von Karten.
1.2. Zahlungsarten
Über die Internetseiten von NOLTES THEATER und NOLTES CULTURE LOUNGE bestellte Karten können
standardmäßig nur durch Überweisung bezahlt werden.
Bankdaten und Verwendungszweck werden mit der Reservierungsbestätigung per Email übermittelt.
1.3 Kartenversand
Karten werden an der Abendkasse ausgehändigt oder als Reservierungsbestätigung elektronisch
per Email zugestellt. Eine Zustellung auf dem Postweg erfolgt nicht.
1.4 Einlösen von Gutscheinen
Wenn Sie Gutscheine einlösen möchten, beantworten Sie bitte die per Mail zugesandte
Reservierungsbestätigung mit Nennung der Anzahl der Gutscheine und des Werts der einzelnen
Gutscheine. Sie erhalten dann von uns eine neue Reservierungsbestätigung, in der die Gutscheine
berücksichtigt sind. Die Gutscheine müssen an der Abendkasse am Tag der Veranstaltung gegen die
Eintrittskarten eingetauscht werden. Werden die Gutscheine nicht an der Abendkasse vorgelegt,
muss der Wert des Gutscheins in bar an der Abendkasse entrichtet werden. Der Gutschein kann dann
zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden.
1.5 Verlust von Eintrittskarten oder Gutscheinen
Bei Verlust oder Nichtinanspruchnahme von Eintrittskarten oder Gutscheinen wird kein Ersatz
geleistet.
2. Absage, Terminverlegung, Verlegung des Veranstaltungsortes oder Abbruch einer
Veranstaltung
2.1 Absage aus Eigenverschulden des Veranstalters
Bei Absage einer Veranstaltung auf Grund des Eigenverschuldens des Veranstalters werden die
Karten bis zu 14 Tage nach dem Veranstaltungstermin zurückgenommen. Die Erstattung erfolgt in
Form von Gutscheinen.
2.2 Terminverlegung
Kommt es zu einer Terminverlegung innerhalb der laufenden Saison, behalten die Karten ihre
Gültigkeit. Ein Erstattungs- oder Umtauschanspruch besteht in diesem Fall nicht.
2.3 Verlegung des Veranstaltungsortes
NOLTES THEATER behält sich vor, den Veranstaltungsraum innerhalb
einer Gemeinde, einer Stadt,.. für eine Veranstaltung zu wechseln. Z.B. auf Grund höherer Gewalt
(z.B. Schlechtwetter bei Freichlichtveranstaltungen) oder gesteigerter Nachfrage. Ein
Rechtsanspruch auf die Stornierung von bereits reservierten Karten besteht in diesem Fall nicht.
2.4 Absage und Abbruch aufgrund höherer Gewalt
Bei Absage oder Abbruch einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Streik, Stromausfall,
Naturkatastrophe, angeordnete Schließung z. B. im Pandemiefall, o. ä.) wird keine Erstattung und
kein Ersatz gewährt.
3. Besuch von Veranstaltungen
3.1 Allgemeines
Aufzeichnungen von Veranstaltungen in Ton und Bild sind nicht zulässig. Sonderregelungen gelten
für angemeldete Vertreter der Presse. Mobiltelefone müssen während der Vorstellung ausgeschaltet
sein. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
3.2 Garderobe
Für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände haftet der Veranstalter nicht.
3.3 Nacheinlass
Es besteht kein Anspruch, nach Veranstaltungsbeginn noch Zugang zur Veranstaltung zu erhalten.
Das Einlasspersonal wird sich aber darum bemühen, in der Pause oder in Zwischenakten den Einlass
zu ermöglichen. Es besteht dann jedoch kein Anspruch auf einen Sitzplatz.
3.4 Veranstaltungen unter freiem Himmel
Bei witterungsbedingten Beeinträchtigungen der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf
Erstattung des Kartenpreises. Dies gilt auch bei einem eventuellen witterungsbedingten Abbruch
oder vorzeitiger Beendigung.
3.5 Hausrecht
Im Rahmen der Ausübung des Hausrechtes ist das NOLTES THEATER berechtigt, Besucher bei
Störungen einer Veranstaltung des Hauses zu verweisen.
4. Haftung
Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5. Salvatorische Klausel
Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Soweit Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sind, treten an ihre Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen bleibt der Vertrag
wirksam.
6. Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der BRD. Erfüllungsort und



